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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Nordseeheilbad Wangerooge e.V. findest du hier .

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Erste-Hilfe-Kurs 2024

Im Jahr 2024 wollen wir wieder einen normalen Erste-Hilfe-Kurs anbieten. Wir sind derzeit in Abstimmung wann und wo wir ihn stattfinden lassen. Eine Ausschreibung und ein Anmeldelink werden hier dann veröffentlichen.



Erste Hilfe

Wir bilden auch in Erster-Hilfe aus. Ersthelfer und Sanitäter (San A und B) werden in der DLRG Wangerooge ausgebildet.
In diesen Kursen vermitteln wir die uns von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Erste-Hilfe (BAGEH) vorgegeben Inhalte. Ergänzt werden im Einzelfall noch die speziellen wasserrettungsrelevanten Themengebiete.
Die Kurse finden in unregelmäßigen Abständen bei uns statt. Meist wird pro Jahr ein Erste-Hilfe-Kurs angeboten. Dieser wird dann auf der Homepage, auf unserer Facebook- und Instagramseite und im Veranstaltungskalender der Kurverwaltung ausgeschrieben.

Die meisten Unfälle ereignen sich im privaten Bereich, in der eigenen Wohnung, der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Betroffen sind zumeist Menschen, die einem nahestehen, Familienmitglieder, Freunde, Kollegen.
Kein Mensch kann darauf hoffen, dass in seiner Gegenwart schon nichts passiert. Wenn nun wirklich etwas passiert, haben viele Menschen Angst, etwas falsch zu machen. Diese Sorge ist unbegründet, denn Erste Hilfe (EH) zu leisten, ist einfacher als man denkt.
Sich in Erste Hilfe ausbilden zu lassen, heißt, sich fit zu machen für viele alltägliche Situationen in denen schnelle Hilfe nötig ist, sei es bei einen Fahrrad- oder Treppensturz, bei einer Schnitt- oder Brandverletzung oder bei einem Unfall im und am Wasser.
Wer helfen kann und im Falle eines Falles auch fachgerecht hilft, der hat danach bestimmt ein gutes Gefühl.

Will nicht jeder von uns auch Hilfe bekommen, wenn man selbst mal einen Notfall hat und Hilfe benötigt?!

Zusätzlich zu diesem ethisch-moralischem Grundsatz steht die Pflicht zur Ersten Hilfe Leistung auch im Strafgesetzbuch:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
(§ 323c, StGB)

Dadurch ist in Deutschland jeder (ab 14 Jahren) gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.

Ansprechpartner für Erste-Hilfe-Kurse ist Sven.

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